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   RG, 26.04.1941 - IV 313/40   

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https://dejure.org/1941,425
RG, 26.04.1941 - IV 313/40 (https://dejure.org/1941,425)
RG, Entscheidung vom 26.04.1941 - IV 313/40 (https://dejure.org/1941,425)
RG, Entscheidung vom 26. April 1941 - IV 313/40 (https://dejure.org/1941,425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Über die Feststellung des Vorhandenseins und der Rechtskraft eines in Spanien gegenüber deutschen Staatsangehörigen ergangenen Scheidungsurteils. 2. Ist mit Spanien für die Anerkennung von Scheidungsurteilen die Gegenseitigkeit verbürgt? 3. Welcher Zeitpunkt ist bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 166, 367
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.04.1979 - IV ZR 93/78

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Maßnahme der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Vielmehr muß nach § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO von diesen Feststellungen ausgegangen werden, soweit sie verfahrensrechtlich ohne Verletzung des deutschen ordre public getroffen worden sind (RGZ 72, 124, 127; 166, 367, 373; Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl. § 328 Anm. VII A; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 37. Aufl. § 328 Anm. 5 A; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl. § 158 I 3 e).
  • BGH, 09.05.1956 - IV ZR 201/55

    Anerkennung sowjetzonaler Eheurteile

    Es ist bestritten, ob in § 328 ZPO der Grundsatz zum Ausdruck kommt, daß ausländische Urteile, falls keine der im Gesetz aufgezählten Versagungsgründe vorliegen, auch in Deutschland ihre Wirkungen äußern, ohne daß es des besonderen Ausspruchs der Anerkennung bedürfe (so RGZ 166, 367[376]; Mendelsohn-Bartholdy in Zeitschrift für Internationales Recht Bd. XIV S. 241; Seuffert-Walsmann a.a.O. § 328 Anm. 2 b) oder ob mit Stein-Jonas-Schbnke a.a.O. Anm. I 1 zu § 328 und Baumbach-Lauterbach ZPO § 328 Anm. 1 A davon auszugehen sei, daß trotz der Fassung des § 328 die Rechtskraft eines ausländischen Urteils grundsätzlich nicht in Betracht komme und die Anerkennung die Ausnahme darstelle.
  • BGH, 09.05.1956 - IV ZR 281/55

    Rechtsmittel

    f) Es ist bestritten, ob in § 328 ZFO der Grundsatz zum Ausdruck kommt, daß ausländische Urteile, falls keine der im Gesetz aufgezählten Versagungsgründe vorliegen, auch in Deutschland ihre Wirkungen äußern, ohne daß es des besonderen Ausspruchs der Anerkennung bedürfe (so RGZ 166, 367 [376]; Mendelsohn-Bartholdy in Zeitschrift für Internationales Recht Bd. XIV S. 241; Seuffert-Walsmann a.a.O. § 328 Anm. 2 b) oder ob mit Stein-Jonas-Schönke a.a.O. Anm. I 1 zu § 328 und Baumbach-Lauterbach ZPO § 328 Anm. 1 A davon auszugehen sei, daß trotz der Fassung des § 328 die Rechtskraft eines ausländischen Urteils grundsätzlich nicht in Betracht komme und die Anerkennung die Ausnahme darstelle.
  • BGH, 10.07.1957 - IV ZR 115/57

    Rechtsmittel

    Dabei ist das Berufungsgericht zutreffend von dem vom Kreisgericht festgestellten Sachverhalt ausgegangen (RGZ 166, 367 [373]; Stein-Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. § 328 VII 3).
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